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OLG Koblenz, 18.03.1988 - 2 Ws 102/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1989, 78
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99
Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung: …
Obwohl die gesetzliche Neufassung keine unmittelbare Regelung der seit langem in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage enthält, ob für die sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Strafsachen nach § 464 b - 133 - AnwBl 2000, 133-135 - 134 - StPO die sofortige Beschwerde nach § 577 Abs. 2 ZPO mit einer Beschwerdefrist von zwei Wochen gilt (sog. zivilprozessuale Lösung, vgl.: OLG München AnwBl 1986, 107 f.; OLG Koblenz Rpfleger 1989, 78 f.;… KK - Franke, StPO, 4. Auflage 1999, § 464 b Rdnr. 4 m. w. N.) oder § 311 Abs. 2 StPO mit einer Frist von einer Woche Anwendung findet (sog. strafprozessuale Lösung, vgl. nur: KG NJW 1955, 35; dass. MDR 1982, 251 f.; BayObLG … - OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 2 Ws 56/07 Damit ist ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts nicht statthaft (vgl. OLG Koblenz, Beschl.v. 18. März 1988, 2 Ws 102/88, bei Juris), wenn diese auf eine Beschwerde hin ergangen ist.